Klaus Croissant ist ein deutscher Rechtsanwalt und ehemaliger RAF-Anwalt. Er wurde am 23. Juni 1944 in Königsberg geboren. Croissant wurde in den 1970er Jahren bekannt, als er mehrere Mitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF), einer linksterroristischen Gruppe in Deutschland, vertrat.
Er war einer der Anwälte im sogenannten Stammheim-Prozess, in dem mehrere hochrangige RAF-Mitglieder angeklagt waren, unter anderem Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof. Croissant wurde von vielen als Strafverteidiger angesehen, der die Ideologie der RAF unterstützte und die Taten der Gruppe rechtfertigte.
Nach dem Ende des RAF-Terrors wandte sich Croissant anderen juristischen Themen zu. Er spezialisierte sich auf Asyl- und Ausländerrecht und setzte sich für die Rechte von Flüchtlingen ein. In den letzten Jahren hat er sich auch mit dem Thema Islamismus und der Bedrohung durch radikale Strömungen beschäftigt.
Klaus Croissant war mehrfach umstritten und geriet wegen seiner Verteidigungstätigkeit für RAF-Mitglieder in die Kritik. Er wurde unter anderem beschuldigt, den Terrorismus zu unterstützen, indem er die Handlungen der RAF legitimiere. Croissant selbst betont jedoch, dass er als Anwalt lediglich das Recht auf Verteidigung vertreten habe und sich nicht mit den politischen Zielen der RAF identifiziere.
Heute ist Klaus Croissant weiterhin als Rechtsanwalt tätig und engagiert sich in verschiedenen juristischen und politischen Fragen. Er gilt als einer der bekanntesten Anwälte Deutschlands, insbesondere im Bereich des Strafrechts und des Asylrechts.
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page